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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB Friseur

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannt „Kunde“ und dem Friseurmeisterbetrieb "SCHNITTundBILD", Bastionstr. 5 in 40213 Düsseldorf, vertreten durch Frau Özgül Stollbrock, nachfolgend genannt „Friseursalon“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Diese AGB gelten für alle vom Friseursalon angebotenen und/oder durchgeführten Dienstleistungen sowie für zum Verkauf angebotene Produkte. Abweichende Bestimmungen oder Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

2. Termine
2.1. Terminvereinbarungen finden zwischen Kunde und Friseursalon telefonisch, per E-Mail, per Online-Buchung oder persönlich, zu den im Internet kommunizierten Öffnungszeiten, statt. Der Termin gilt auch dann als vereinbart, wenn ein Dritter diesen Termin vereinbart und der Friseursalon von der Vertretungsbefugnis dieses Dritten gutgläubig ausgehen durfte.

2.2. Vereinbarte Termine zwischen Kunde und Friseursalon sind nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte Beginn zeitlich nicht um mehr als 20 Minuten überschritten wird. Aus organisatorischen Gründen, wie dem Gewährleisten des ordentlichen Betriebsablaufs, kann der verspätete Termin zum Nachteil des verspäteten Kunden ausfallen.

2.3. Wird ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage (min. 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin) vom Kunden nicht kommuniziert und erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Friseursalon berechtigt, die daraus entgangenen Einnahmen in Höhe von 50% vom eigentlichen Verkaufspreis der Dienstleistung, einzufordern. Termine werden ausschließlich für einen Kunden zu einer bestimmten Zeit bei einem bestimmten Friseur vereinbart. Die Schadenersatzforderung greift dann, wenn der Termin nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. 

2.4. Sofern eine Vorauszahlung vom oder mit dem Kunden vereinbart wurde, ist der Termin erst mit Leistung der Vorauszahlung verbindlich. Ist die Vorauszahlung bereits geleistet worden, ist der Friseursalon bei Nichtwahrnehmung des verbindlichen Termins seitens des Kunden dazu berechtigt, die Vorauszahlung in der Höhe einzubehalten, in der dem Friseursalon Aufwendungen, vor allem für bereits für den vereinbarten Termin bestellte Produkte (z.B. Haarverlängerungen), entstanden sind. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der dem Friseursalon entstandene Schaden geringer als die geleistete Vorauszahlung ist.

3. Preise, Zahlung, Gutscheine, Verzug und Eigentumsvorbehalt
3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste und Produktpreisdeklaration zum Zeitpunkt der Leistungserbringung des Friseursalons. Die aktuell gültige Preisliste ist jederzeit in den Geschäftsräumen des Friseursalons ausgehangen bzw. zur Einsicht verfügbar.

3.2. Im Falle von Preisänderungen ist der Friseursalon nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die Änderung im Voraus mitzuteilen. 

3.3. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach der von dem Friseursalon erbrachten (Dienst-)Leistung zur Zahlung fällig. Größere Beträge, wie beispielsweise bei Perückenbestellungen/-versorgung, etc. kann der Kunde per Rechnung bezahlen.

3.4. Gutscheine können beim Friseursalon gegen Barzahlung erworben werden und können ausschließlich für Dienstleistungen oder Produkte vom Friseursalon eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.

3.5. Der Friseursalon ist berechtigt, vor allem bei Termine für Haarverlängerungen, im Rahmen der Terminvereinbarung eine anteilige Vorauszahlung einzufordern. Eine bereits geleistete Vorauszahlung wird nach der Leistungserbringung, für die eine solche Vorauszahlung vereinbart wurde, vom Friseursalon mit dem zur Zahlung fälligen Gesamtpreis verrechnet. Eine Verrechnung mit anderweitigen Leistungen oder Produkten ist ausgeschlossen.

3.6. Der Kunde kommt ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug, wenn der zu zahlende und fällige Rechnungsbetrag nicht sofort nach der Leistungserbringung geleistet wird. Im Weiteren wird auf § 286 (3), BGB, hingewiesen: "(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."

3.7. Die vom Friseursalon erbrachten Leistungen und Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Friseursalons.

4. Haftung
4.1. Der Friseursalon übernimmt keine Haftung für die Garderobe, Taschen, Gepäckstücke oder Wertgegenstände des Kunden.

4.2. Im Falle von Beschädigungen der Kleidung des Kunden, welche nicht durch den Friseursalon verschuldet wurden, ist eine Haftung des Friseursalons ausgeschlossen. Im Falle von einer nachweislichen Beschädigung privater Gegenstände durch den Friseursalon, greift die Haftpflichtversicherung des Friseursalons.

4.3. Sofern die vom Friseursalon verwendeten Produkte Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen beim Kunden hervorrufen, haftet der Friseursalon ausschließlich dann, wenn der Kunde vorher ausdrücklich und schriftlich den Friseursalon auf diese hingewiesen hat. Im Falle von bisher dem Kunden nicht bekannten Unverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen, ist die Haftung des Friseursalons ebenfalls ausgeschlossen.

4.4. Der Friseursalon übernimmt keine Haftung für Produkte, welche von Dritten hergestellt wurden. Der Haftungsanspruch des Kunden besteht direkt gegenüber dem Hersteller.

4.5. Haftungsausschluss besteht ebenfalls für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen und haarkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischen Maßnahmen einschließlich Haarverlängerungen, von denen der Friseursalon im Interesse des Kunden abrät.

4.6. Im Falle von nicht durch den Friseursalon zu vertretenen Umständen, wie z. B. höhere Gewalt, Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch oder Schadensersatzanspruch hergeleitet werden. Gleiches gilt für Terminverschiebungen oder Terminverspätungen, welche der Friseursalon nicht zu vertreten hat.

5. Gewährleistung
5.1. Zeigt sich ein Mangel bei der ausgeführten Dienstleistung, so hat der Kunde diesen unverzüglich dem Friseursalon mitzuteilen. Als unverzüglich gilt die Mitteilung nur dann, wenn sie bis 18 Uhr des dritten Werktages nach der Behandlung bzw. dem Warenkauf telefonisch oder persönlich erfolgt.

5.2. Sofern der Mangel rechtzeitig mitgeteilt wurde, hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Ein Mangel liegt jedoch nicht vor, wenn der ausführende Friseur nach den handwerklichen Grundlagen des Friseurdaseins korrekt gearbeitet hat.

5.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haarkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

5.4. Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

5.5. Perücken und Haarteile unterliegen nur dann einer Gewährleistung, wenn diese Fabrikationsfehler aufweisen. Der Friseursalon stellt eine einwandfreie Versorgung mit Haarteilen sicher. Perücken und Haarteile sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen - Siehe auch 7.2.

6. Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten
6.1. Der Kunde willigt ein, dass seine, ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten, auf Datenträgern oder als Papierablage gespeichert werden können und stimmt ferner der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Friseursalon zu. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet zum Schutze des Friseurkunden nicht statt, es sei denn, es wird gewünscht und dient zur Betreuung des Kunden im Allgemeinen. Daten eines Zweithaarkunden werden dagegen immer weitergegeben werden müssen, um die Dienstleistung vollumfänglich erfüllen zu können. Krankenkassen und die Abrechnungsstelle "AS" in Bremen sind die Datenempfänger. Es gelten die entsprechenden Datenschutzregeln der jeweiligen Dienstleister. Wünscht der Kunde keine Datenweitergabe, so ist es Aufgabe des Kunden die Abrechnung selbst durchzuführen und etwaige Beteiligungen der Krankenkasse zu erhalten. In diesem Fall berechnet SCHNITTundBILD den vollständigen Kaufpreis des Zweithaares.

6.2. Die Einwilligung des Kunden erstreckt sich zudem auf die Verwendung von erstellten Bildaufnahmen für den Internetauftritt des Friseursalons bzw. auf die Verwendung zu Ausstellungszwecken in den Geschäftsräumen.

6.3. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf bedarf der Schriftform und der eigenhändigen Unterschrift. Der Friseursalon verpflichtet sich für diesen Fall zur Löschung der persönlichen Daten, sobald sämtliche ausstehenden Vorgänge abgewickelt sind, bzw. zur Löschung der jeweiligen Bildaufnahmen.

7 Zweithaarversorgung
7.1. SCHNITTundBILD bietet im Rahmen der Zweithaarversorgung einen Dienstleistungsservice an. Dieser umfasst die Beratung, die Beschaffung, die Anprobe, das Bearbeiten bzw. Zuschneiden sowie die Weitergabe wichtiger Pflegehinweise an den Kunden. Diese Hinweise sind vom Kunden gegenzuzeichnen. Sollten die Bestimmungen und die Regeln dazu nicht eingehalten werden, erlischt die Gewährleistung gegenüber des Ursprungsverkäufers.

7.2. Perücken, Tressen und/oder Haarteile sind jedoch aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen.

7.3. SCHNITTundBILD ist ein kassenzugelassener (ARGE-IK geprüft), VQZ-qualifizierter Betrieb zur Durchführung aller Maßnahmen, die zur Versorgung des Patienten mit Zweithaar notwendig sind. Rezepte sind im Original bei SCHNITTundBILD einzureichen. Die Abrechnung gegenüber der Kasse erfolgt als Serviceleistung durch SCHNITTundBILD. Es entsteht durch das einmalige Einreichungs- und Genehmigungsverfahren für den Kunden keinerlei Kosten.

7.4. Sofern dem Kunden/dem Interessenten für Zweithaare Kosten durch die Beschaffung und den Verkaufspreis bei SCHNITTundBILD entstehen, die nicht in voller Höhe durch die für den Kunden/Patienten zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse getragen werden, hat der Kunde die Kosten/die Differenz zu tragen, der im Allgemeinen bei der Krankenkasse als "Eigenanteil" definiert wird. Der Gesamtpreis der Perücke ergibt sich aus dem mit dem Kunden besprochenen und vorab besprochenen Kostenvoranschlag, dem Verkaufspreis des Zweithaares sowie den weiteren Kosten die aus dem Kundenwunsch entstehen. Maßgeblich zu letztgenanntem Punkt ist dazu die Preisliste von SCHNITTundBILD für Zweithaare.

7.5. Die Kosten, die im Allgemeinen kassenseitig als "Eigenanteil" definiert werden, sind vom Kunden in voller Höhe und spätestens 7 Tage nach Erhalt der ersten Rechnung und im Rahmen einer Einmalzahlung auf das Firmenkonto der Firma SCHNITTundBILD zu überweisen. Bleibt dies fruchtlos, darf SCHNITTundBILD nach angemessener Anmahnung, spätestens jedoch 30 Tagen Beitreibungsmaßnahmen einleiten. Dies kann sowohl ein Mahnverfahren, als auch die Beitreibung über ein Inkassobüro sein.

Zusatz zu 7.5. 
Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung
(Wie oben) - § 286 BGB: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist." Verzugszinsen darf der Handwerker ab dem Zeitpunkt berechnen, ab dem der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist die Rechnung also sofort zu zahlen, andernfalls drohen bei entsprechendem Hinweis nach 30 Tagen Verzugszinsen.

Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz (vgl. § 247 BGB). Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank. Dieser Zinssatz schwankt. Der aktuelle Basiszinssatz einschließlich der Historie kann auf der Website der Bundesbank abgerufen werden. Als Kunde eines Werkvertrages sollten Sie daher nicht die Mahnung zur Zahlungsaufforderung abwarten, denn ab 30 Tagen nach Zugang der Rechnung geraten Sie bei vielen Verträgen in Verzug und müssen mit Verzugszinsen rechnen.

7.6. Mit dem Aufwand der Anmahnung/Erinnerung ggü. einem Kunden, entstehen der Firma SCHNITTundBILD automatisch unnötiger Arbeitsaufwand. Diesen hat der Kunde gegenüber SCHNITTundBILD zu begleichen. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 50,00 EUR erhoben. Zusätzlich entstehen Kommunikationskosten für Telefonkosten und Versandkosten in Höhe von 25,00 EUR. Letztgenannter Betrag lehnt sich an den Verrechnungssatz der Steuerberater und Rechtsanwälte als pauschalisierter Betrag an. Da SCHNITTundBILD bei Beitreibungsmaßnahmen ggü. dem AG Hagen in Vorkasse geht, ist SCHNITTundBILD vollumfänglich berechtigt, diese Kosten ggü. dem Kunden/dem Schuldner einzufordern, nebst Zinsen i.H. v. 5%, solange, bis die Rückführung und Beitreibung erfolgreich abgeschlossen wurde. Zahlt der Kunde nach Ablauf der gesetzlichen 30-Tage-Frist nicht und ist noch weitere zwei Wochen nach Ablauf der ordentlich angemahnten Frist in Verzug, wird die Forderung an ein von SCHNITTundBILD ausgewähltes Inkassounternehmen abgetreten. Durch diesen Aufwand entstehen für den Kunden weitere 50,00 EUR Bearbeitungsgebühren sowie die Gebühren der Inkassobeitreibung, die SCHNITTundBILD nicht zu verantworten hat.
 
8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
8.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bzw. die nicht durchgeführten Bestimmungen dennoch in Kraft bleiben. Für diesen Fall soll diejenige ergänzende und/oder ersetzende Regelung erfolgen, welche dem ausgedrückten oder notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszweckes entspricht oder ihm wenigstens am nächsten kommt.

8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf. Die Anwendbarkeit des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland wird ausdrücklich vereinbart.

Düsseldorf, 24.05.18, aktualisiert 02.06.2021

AGB Fotografie

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Eine Bilderauswahl kann auch gemeinsam mit dem Auftraggeber getroffen werden.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Für jeden Auftrag wird ein Honorar festgelegt. Dieses richtet sich nach Aufwand und Umfang bzw. Zeitansatz und Entfernung, angelehnt an die am Markt üblichen Preise. Ein Vergleich dazu auf www.berufsfotografen.com

3.2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.3. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen, Parkgebühren, unangemessen hohe Anfahrtskosten etc.). Der Fotograf hat in jedem Fall dem Auftraggeber seine Auslagen durch Quittungen, Rechnungen, Belegen allgemeiner Art zu beweisen, um seinen Anspruch geltend zu machen.

3.4. Das Produktionshonorar ist spätestens bei Ablieferung der Bilder fällig. In Einzelfällen ist das Honorar vorab zu zahlen, um nachträgliche Forderungen, Zahlungsverzug oder dergleichen zu vermeiden. Diese Vereinbarungen werden vorab besprochen und festgelegt. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.5. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

4. Nutzungsrechte
4.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte, indem er den vollständigen Rechnungsbetrag begleicht. Die Nutzungsrechte werden dann an den Auftraggeber übertragen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern diese nicht gegen die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers verstoßen. Zum zusätzlichen Schutz des Auftraggebers, bedürfen Aktbilder aller Art zur öffentlichen Eigenwerbung unbedingt die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.

4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

4.3. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

4.4 Der Auftraggeber darf ohne Zustimmung des Bildautors seine Bilder nicht weiterverkaufen.

5. Digitale Bildverarbeitung
5.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

5.2. Bilddaten dürfen nur für eigene Zwecke des Auftraggebers archiviert werden. Die Speicherung oder Veröffentlichung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven (facebook, instagram, snapchat, youtube etc.), die Dritten zugänglich sind, ist jedoch gestattet. Der Umgang mit den Bildern erfolgt jedoch dann unter Ausschluss jeglicher Haftung des Bildautors, insbesondere was unberechtigte Kopie und deren Folgen betrifft, für deren Folge der Bildautor nicht haftbar gemacht werden kann.

5.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

6. Schutzrechte Dritter
6.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. Fotografiergenehmigungen für einen besonderen Erfüllungsort oder den Erfüllungsort im Allgemeinen (bspw.: Kaserne, Ruine, Industriegelände, in oder an einem Fahrzeug etc.) der Dienstleistung, sind durch den Bildautor einzuholen und durch ihn sicherzustellen.

6.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

7. Haftung und Schadensersatz
7.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Bilder werden als versicherte Sendung und/oder Einschreiben verschickt. Es gelten die zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise des jeweiligen Zustellers. Die entstandenen Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben.

7.3. Gehen Bilder durch den Auftraggeber verloren oder werden (ausgedruckte) Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 150,00 € für jedes überlassene Bild zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

7.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Einzelfall und Tag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 4.3), so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, das fünffache des üblichen Nutzungshonorars fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

8. Mehrwertsteuer
Es wird eine Mehrwertsteuer von 19% gem. MwStG ausgewiesen. U.u. können journalistische und damit künstlerische Dienstleistungen mit 7% MwSt berechnet werden. Einzelheiten sind im entsprechenden Fall im Vorgespräch zu klären. Nebenabreden diesbezüglich, sind ausgeschlossen.

9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
9.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors (Düsseldorf) als Gerichtsstand vereinbart.

Düsseldorf, 24.05.18
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