1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannt „Kunde“ und dem Friseurmeisterbetrieb "SCHNITTundBILD", Bastionstr. 5 in 40213 Düsseldorf, vertreten durch Frau Özgül Stollbrock, nachfolgend genannt „Friseursalon“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Diese AGB gelten für alle vom Friseursalon angebotenen und/oder durchgeführten Dienstleistungen sowie für zum Verkauf angebotene Produkte. Abweichende Bestimmungen oder Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
2. Termine
2.1. Terminvereinbarungen finden zwischen Kunde und Friseursalon telefonisch, per E-Mail, per Online-Buchung oder persönlich, zu den im Internet kommunizierten Öffnungszeiten, statt. Der Termin gilt auch dann als vereinbart, wenn ein Dritter diesen Termin vereinbart und der Friseursalon von der Vertretungsbefugnis dieses Dritten gutgläubig ausgehen durfte.
2.2. Vereinbarte Termine zwischen Kunde und Friseursalon sind nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte Beginn zeitlich nicht um mehr als 20 Minuten überschritten wird. Aus organisatorischen Gründen, wie dem Gewährleisten des ordentlichen Betriebsablaufs, kann der verspätete Termin zum Nachteil des verspäteten Kunden ausfallen.
2.3. Wird ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage (min. 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin) vom Kunden nicht kommuniziert und erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Friseursalon berechtigt, die daraus entgangenen Einnahmen in Höhe von 50% vom eigentlichen Verkaufspreis der Dienstleistung, einzufordern. Termine werden ausschließlich für einen Kunden zu einer bestimmten Zeit bei einem bestimmten Friseur vereinbart. Die Schadenersatzforderung greift dann, wenn der Termin nicht mehr anderweitig besetzt werden kann.
2.4. Sofern eine Vorauszahlung vom oder mit dem Kunden vereinbart wurde, ist der Termin erst mit Leistung der Vorauszahlung verbindlich. Ist die Vorauszahlung bereits geleistet worden, ist der Friseursalon bei Nichtwahrnehmung des verbindlichen Termins seitens des Kunden dazu berechtigt, die Vorauszahlung in der Höhe einzubehalten, in der dem Friseursalon Aufwendungen, vor allem für bereits für den vereinbarten Termin bestellte Produkte (z.B. Haarverlängerungen), entstanden sind. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der dem Friseursalon entstandene Schaden geringer als die geleistete Vorauszahlung ist.
3. Preise, Zahlung, Gutscheine, Verzug und Eigentumsvorbehalt
3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste und Produktpreisdeklaration zum Zeitpunkt der Leistungserbringung des Friseursalons. Die aktuell gültige Preisliste ist jederzeit in den Geschäftsräumen des Friseursalons ausgehangen bzw. zur Einsicht verfügbar.
3.2. Im Falle von Preisänderungen ist der Friseursalon nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die Änderung im Voraus mitzuteilen.
3.3. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach der von dem Friseursalon erbrachten (Dienst-)Leistung zur Zahlung fällig. Größere Beträge, wie beispielsweise bei Perückenbestellungen/-versorgung, etc. kann der Kunde per Rechnung bezahlen.
3.4. Gutscheine können beim Friseursalon gegen Barzahlung erworben werden und können ausschließlich für Dienstleistungen oder Produkte vom Friseursalon eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.
3.5. Der Friseursalon ist berechtigt, vor allem bei Termine für Haarverlängerungen, im Rahmen der Terminvereinbarung eine anteilige Vorauszahlung einzufordern. Eine bereits geleistete Vorauszahlung wird nach der Leistungserbringung, für die eine solche Vorauszahlung vereinbart wurde, vom Friseursalon mit dem zur Zahlung fälligen Gesamtpreis verrechnet. Eine Verrechnung mit anderweitigen Leistungen oder Produkten ist ausgeschlossen.
3.6. Der Kunde kommt ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug, wenn der zu zahlende und fällige Rechnungsbetrag nicht sofort nach der Leistungserbringung geleistet wird. Im Weiteren wird auf § 286 (3), BGB, hingewiesen: "(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."
3.7. Die vom Friseursalon erbrachten Leistungen und Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Friseursalons.
4. Haftung
4.1. Der Friseursalon übernimmt keine Haftung für die Garderobe, Taschen, Gepäckstücke oder Wertgegenstände des Kunden.
4.2. Im Falle von Beschädigungen der Kleidung des Kunden, welche nicht durch den Friseursalon verschuldet wurden, ist eine Haftung des Friseursalons ausgeschlossen. Im Falle von einer nachweislichen Beschädigung privater Gegenstände durch den Friseursalon, greift die Haftpflichtversicherung des Friseursalons.
4.3. Sofern die vom Friseursalon verwendeten Produkte Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen beim Kunden hervorrufen, haftet der Friseursalon ausschließlich nur dann, wenn der Kunde vorher ausdrücklich und schriftlich den Friseursalon auf diese hingewiesen hat. Im Falle von bisher dem Kunden nicht bekannten Unverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen, ist die Haftung des Friseursalons ausgeschlossen.
4.4. Der Friseursalon übernimmt keine Haftung für Produkte, welche von Dritten hergestellt wurden. Der Haftungsanspruch des Kunden besteht direkt gegenüber dem Hersteller.
4.5. Haftungsausschluss besteht ebenfalls für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen und haarkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischen Maßnahmen einschließlich Haarverlängerungen, von denen der Friseursalon im Interesse des Kunden abrät.
4.6. Im Falle von nicht durch den Friseursalon zu vertretenen Umständen, wie z. B. höhere Gewalt, Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch oder Schadensersatzanspruch hergeleitet werden. Gleiches gilt für Terminverschiebungen oder Terminverspätungen, welche der Friseursalon nicht zu vertreten hat.
5. Gewährleistung
5.1. Zeigt sich ein Mangel bei der ausgeführten Dienstleistung, so hat der Kunde diesen unverzüglich dem Friseursalon mitzuteilen. Als unverzüglich gilt die Mitteilung nur dann, wenn sie bis 18 Uhr des dritten Werktages nach der Behandlung bzw. dem Warenkauf telefonisch oder persönlich erfolgt.
5.2. Sofern der Mangel rechtzeitig mitgeteilt wurde, hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Ein Mangel liegt jedoch nicht vor, wenn der ausführende Friseur nach den handwerklichen Grundlagen des Friseurdaseins korrekt gearbeitet hat. Ein Mangel an der Ausführung des Kundenwunsches kann nur innerhalb von 48 Stunden nach dem Verlassen des Friseursalons erfolgen.
5.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haarkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.
5.4. Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5.5. Perücken und Haarteile unterliegen nur dann einer Gewährleistung, wenn diese Fabrikationsfehler aufweisen. Der Friseursalon stellt eine einwandfreie Versorgung mit Haarteilen sicher. Perücken und Haarteile sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen - Siehe auch 7.2.
6. Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten
6.1. Der Kunde willigt ein, dass seine, ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten, auf Datenträgern oder als Papierablage gespeichert werden können und stimmt ferner der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Friseursalon zu. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet zum Schutze des Friseurkunden nicht statt, es sei denn, es wird gewünscht und dient zur Betreuung des Kunden im Allgemeinen. Daten eines Zweithaarkunden werden dagegen immer weitergegeben werden müssen, um die Dienstleistung vollumfänglich erfüllen zu können. Krankenkassen und die Abrechnungsstelle "AS" in Bremen sind die Datenempfänger. Es gelten die entsprechenden Datenschutzregeln der jeweiligen Dienstleister. Wünscht der Kunde keine Datenweitergabe, so ist es Aufgabe des Kunden die Abrechnung selbst durchzuführen und etwaige Beteiligungen der Krankenkasse zu erhalten. In diesem Fall berechnet SCHNITTundBILD den vollständigen Kaufpreis des Zweithaares.
6.2. Die Einwilligung des Kunden erstreckt sich zudem auf die Verwendung von erstellten Bildaufnahmen für den Internetauftritt des Friseursalons bzw. auf die Verwendung zu Ausstellungszwecken in den Geschäftsräumen.
6.3. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf bedarf der Schriftform und der eigenhändigen Unterschrift. Der Friseursalon verpflichtet sich für diesen Fall zur Löschung der persönlichen Daten, sobald sämtliche ausstehenden Vorgänge abgewickelt sind, bzw. zur Löschung der jeweiligen Bildaufnahmen.
7 Zweithaarversorgung
7.1. SCHNITTundBILD bietet im Rahmen der Zweithaarversorgung einen Dienstleistungsservice an. Dieser umfasst die Beratung, die Beschaffung, die Anprobe, das Bearbeiten bzw. Zuschneiden sowie die Weitergabe wichtiger Pflegehinweise an den Kunden. Diese Hinweise sind vom Kunden gegenzuzeichnen. Sollten die Bestimmungen und die Regeln dazu nicht eingehalten werden, erlischt die Gewährleistung gegenüber des Ursprungsverkäufers.
7.2. Perücken, Tressen und/oder Haarteile sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen.
7.3. SCHNITTundBILD ist ein kassen- und ersatzkassenzugelassener Fachbetrieb mit Zulassung. Diese Zulassung wird durch übergeordnete Stellen und durch den Bundesverband der Zweithaarspezialisten kontinuierlich überprüft. SCHNITTundBILD bietet alle zur Durchführung notwendige Maßnahmen an, die zur Versorgung des Patienten mit Zweithaar notwendig sind. Rezepte sind im Original bei SCHNITTundBILD einzureichen. Die Abrechnung gegenüber der Kasse erfolgt als Serviceleistung durch SCHNITTundBILD. Es entsteht durch das einmalige Einreichungs- und Genehmigungsverfahren für den Kunden keinerlei Kosten.
7.4. Sofern dem Kunden/dem Interessenten für Zweithaare Kosten durch die Beschaffung und den Verkaufspreis bei SCHNITTundBILD entstehen, die nicht in voller Höhe durch die für den Kunden/Patienten zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse getragen werden, hat der Kunde die Kosten/die Differenz zu tragen, der im Allgemeinen bei der Krankenkasse als "Eigenanteil" definiert wird. Der Gesamtpreis der Perücke ergibt sich aus dem mit dem Kunden besprochenen und vorab besprochenen Kostenvoranschlag, dem Verkaufspreis des Zweithaares sowie der in Abzug zu bringende Anteil der Krankenkasse.
Die Besprechung wird dokumentiert, sodass für den Kunden stets Transparenz herrscht, was Leistung und Preis angeht.
7.5. Die Kosten, die im Allgemeinen kassenseitig als "Eigenanteil" definiert werden, sind vom Kunden in voller Höhe und spätestens sieben Tage nach Erhalt der ersten Rechnung und im Rahmen einer Einmalzahlung auf das Firmenkonto der Firma SCHNITTundBILD zu überweisen. Bleibt dies fruchtlos, darf SCHNITTundBILD nach angemessener Anmahnung, spätestens jedoch 30 Tagen Beitreibungsmaßnahmen einleiten. Dies kann sowohl ein Mahnverfahren, als auch die Beitreibung über ein Inkassobüro sein. Alternativ kann immer der Straftatbestand des Betrugs in den Raum gestellt werden.
Zusatz zu 7.5.
Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung
(Wie oben) - § 286 BGB: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist." Verzugszinsen darf der Handwerker ab dem Zeitpunkt berechnen, ab dem der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist die Rechnung also sofort zu zahlen, andernfalls drohen bei entsprechendem Hinweis nach 30 Tagen Verzugszinsen.
7.6. Mit dem Aufwand der Anmahnung/Erinnerung ggü. einem Kunden, entsteht der Firma SCHNITTundBILD automatisch unnötiger Arbeitsaufwand. Diesen hat der Kunde gegenüber SCHNITTundBILD zu begleichen.
Diese gliedert sich, wie folgt:
Erinnerungsschreiben ab dem achten Tag des Nichtzahlens: 25 EUR.
Weitere zehn Tage später: 25 EUR.
Ab dem 30 Tag kommt der Kunde/Schuldner, auch gemäß BGB § 286 in Verzug. Es entstehen weitere 50 EUR Mahngebühren.
Nach dem 30 Tag werden ohne weitere Ankündigungen Gegenmaßnahmen ergriffen: Abgabe an ein Inkassounternehmen oder eine polizeiliche Anzeige wegen Betrugs können die Folge sein. Ab dem 31. Tag des Nichtzahlens werden täglich 5% auf den Tagesrechnungsbetrag erhoben.
Beispiel:
100 EUR wurden nach 30 Tagen nicht bezahlt, 5% Gebühr:
105 EUR am 31. Tag. Wurde wieder nicht gezahlt: 5% Gebühr:
110,25 EUR am 32. Tag ...
usw.
Dieser Anstieg geht so lange weiter, bis die Summe beglichen wurde.
Beachten Sie, dass durch die Hinzuziehung durch ein Inkassounternehmen weitere Kosten entstehen.
Sollten Sie einmal nicht den vollen Betrag bezahlen können, sind wir jederzeit bereit, einen zinslosen Kredit zu gewähren: Konkret: Eine Rückführung über ein halbes Jahr (monatliche Raten) ist möglich. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Dafür berechnen wir Ihnen eine Einmalpauschale von 25 EUR als Aufwandsentschädigung für Dokumentation und Verschriftlichung.
8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
8.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bzw. die nicht durchgeführten Bestimmungen dennoch in Kraft bleiben. Für diesen Fall soll diejenige ergänzende und/oder ersetzende Regelung erfolgen, welche dem ausgedrückten oder notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszweckes entspricht oder ihm wenigstens am nächsten kommt.
8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das AG Düsseldorf. Die Anwendbarkeit des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland wird ausdrücklich vereinbart.
Düsseldorf, 24.05.18, aktualisiert 02.06.2021, aktualisiert am 29.06.25